Wieviele Pilze dürfen gesammelt werden?
Wenn der Wald voller Pilze steht, taucht immer wieder die Frage nach der zulässigen Menge auf, die gesammelt werden darf.
Ein generelles Sammelverbot gibt es in Deutschland zur Zeit noch nicht, doch gibt es auch hier ein Gesetz, das das Sammeln der Waldpilze begrenzt.
Im „Waldgesetz für Baden-Württemberg“ steht in § 40,(1) Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen…“.
In der Verwaltungspraxis hat sich hierbei etabliert, dass von 1 Kilogramm Pilze pro Person und Tag ausgegangen wird.
Auf die Schutzvorschriften gemäß § 20 f Abs.1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und auf den § 2 der Bundesartenschutzverordnung wird verwiesen.
Zudem existiert eine Pilz-Marktordnung, die seit 1989 gilt und im Bundesanzeiger Jg 46 Nr. 199a S. 281 – 290 unter dem Titel „Dt. Lebensmittelbuch 1994, Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse“ veröffentlicht wurden.
Fazit: Es bestehen durchaus Gesetze zum Sammeln, zum Schutz und zum Vermarkten von Pilzen, doch sie sind oft widersprüchlich formuliert, so dass eine Neufassung bzw. Änderung der bestehenden Gesetze vonnöten ist.
Bei Ordnungswidrigkeiten treten die §§ 83 – 87 in Kraft, die Geldbußen bis 2500 Euro, in schweren Fällen sogar bis 10000 Euro vorsehen.